AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen lauten wie folgt:

Vertrag

Eine feste Buchung kommt erst durch die beidseitige Willenserklärung zustande (Siehe HGB). Die Abgabe der Willenserklärung auf Seiten von Revierpiraten setzt voraus, dass die gewünschte Zeit frei ist und erfolgt durch den Versand der Reservierungsbestätigung mit der Bereitstellung der Zahlungsbedingungen. Die Willenserklärung auf Kundenseite setzt voraus, dass der Kunde unmissverständlich Kommuniziert welche Leistungen, Zeit, Dauer, Datum, Boot gebucht wird und seine Kontaktdaten mitteilt. Hinweis: eine bestimmtes Boot und Startzeit im Hinblick auf Verfügbarkeit anzufragen ist noch keine feste Buchung!

Absage durch den Mieter

Die kostenpflichtige Buchung absagen mit der Begründung, dass sich die Anzahl der Teilnehmer verringert hat und jetzt plötzlich der anteilige Pro-Kopf Betrag für jeden einzelnen gestiegen ist und das Budget nicht mehr ausreicht fällt unter das allgemeine und persönliche Lebensrisiko. Mieter die umbuchen oder einen Gutschein akzeptieren haben keine Stornokosten zu tragen.

Mieter die bis zu 3 Monate vorher stornieren haben 100,- EUR Stornokosten zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist. Mieter die bis zu einem Monat vor der Fahrt stornieren haben 50% der Vertragssumme und ab 30 – 1 Tag vor der Fahrt 90% des Auftragswert als Stornokosten zu tragen, wenn kein Gutschein akzeptiert wird oder wenn auf Wunsch des Kunden hin, kein neuer Termin gewünscht ist. Eine Stornierung oder Umbuchung kann nur per e-Mail erfolgen. Bitte antworten Sie hierzu einfach auf Ihre Reservierungsbestätigung.

Für Dienstleister Musiker, Cocktailshow, Weinprobe, DJ, etc. die als Service über www.revierpiraten.com gebucht werden können, gelten die Stornobestimmungen der jeweiligen Anbieter. Hier ist vorab eine 100%ige Anzahlung zu Leisten. Der Betrag dieser Dienstleister kann nicht erstattet werden, da die AGB der jeweiligen Anbieter Anwendung finden (Vorkasse + keine Erstattung). Die Revierpiraten haben keinen Einfluss auf die AGB der Anbieter, sind jedoch bemüht im Einzelfall eine kundenfreundliche Lösung auszuhandeln. Die kulante Stornoregelung von den Revierpiraten für die Bootstouren sind hiervon nicht betroffen.

Versicherungsschutz

Das Partyboot ist durch eine Wasserfahrzeug-Haftpflichtversicherung für eine Versicherungssumme je Schadensereignis bis zu 10 Mio. EUR versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 750 EUR. Die Gültigkeit des Versicherungsschein und die AGB der Versicherungsgesellschaft können vorab oder auf dem Boot eingesehen werden.

Alkohol an Bord

Alkohol ist an Bord erlaubt, Getränke und Becher aus Kunststoff sind mitzubringen oder können als zusätzlicher Service durch die Revierpiraten bereitgestellt werden. Das mitbringen von Speisen ist nach vorheriger Absprache möglich. Passagiere die über 1,0 Promille haben oder sich sonst wie auffällig verhalten werden von der Fahrt ausgeschlossen. Falls ein Gast starke Ausfallerscheinungen hat, muss die Gruppe entscheiden, ob sie die Tour stornieren bzw. abbrechen will, oder ob die betroffene Person am Treffpunkt wartet, bis das Boot wieder anlegt. Es gelten die Stornobedingen der AGB. Der Schaden ist nach dem Verursacherprinzip zu tragen (vom Mieter des Boots). Die Fahrt kann jederzeit abgebrochen werden, wenn sich einzelne Passagiere oder eine komplette Gruppe nicht an die Sicherheitsanweisungen der Crew halten, leichtsinnig werden, sich und andere Passagiere in Gefahr bringen. Eine Rückerstattung gibt es in diesem Fall nicht.

Beschädigungen

Kosten für Reinigung entstehen wenn übermäßige Verschmutzung und Abnutzung durch betreten der Sitzpolster mit Schuhen, auslaufender Lipgloss- und Nagellack, Verschmutzung wie Glasbruch, ,Brandflecke, Erdbeerlimer, Jägermeister, Cola, Kaugumi auf dem Boden, Rotwein,- und Obstflecken, Verkratzen durch unsachgemäße Kleidung (Metallapllikationen auf Kleidung), Abfärben von Dekoartikeln oder sonstigen unzweckmäßigen Gebrauchs vorliegen. Bei Beschädigungen oder wenn unsachgemäß hoher Verschleiß vorliegt muss der Gast oder seine Haftpflichtversicherung für Austausch, Reinigung oder Reparatur des betroffenen Bauteils sorgen. Sollte das Boot durch den Schaden vom Gast nicht mehr betriebsbereit sein, haftet der Verursacher für den Folgeschaden durch ausgefallene Fahrten sowie für Schadensersatz an Gruppen deren Fahrt dann ausfallen muss.

Das Partyboot verfügt über eine eigene Toilette, die Toilette ist nach Beendigung der Bootstour von dem Chartergast sauber zu übergeben, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR an und die Fahrtzeit verkürzt sich um die Reinigungsarbeiten. Sachbeschädigungen und deren Folgeschäden (wie Ausfallzeiten, Werftaufenthalt) durch Insassen, Gäste, Teilnehmer die am Partyboot während der Bootstour entstehen, liegen in der Verantwortung des Vertragspartners (Mieter) und werden vom Verursacher bzw. Vertragspartner (derjenige der die Reservierung vornimmt) oder seiner Haftplichtversichung bezahlt. Das betrifft auch den Verlust von Zubehör wie Flaschenöffner, Fender, Leinen, die dem Gast mit dem Partyboot ausgehändigt wurden. Sachbeschädigungen und Folgeschäden am Bootskörper können auch durch Fehlnavigation entstehen wie z.B. zu nahes heranfahren ans Ufer und Brückenpfeiler, an fremde Boote oder Grundberührung in den Speerflächen. Der Vermieter behält sich vor, den Verursacher bzw. Chartergast bei der Wasserschutzpolizei wegen Sachbeschädigung anzuzeigen, damit der Vorgang amtlich protokolliert wird – wenn die Verursacher uneinsichtig sind. Wenn das Partyboot durch einen Skipper von den Revierpiraten gesteuert wird, ist der Mieter für Schäden, die durch falsche Navigation oder Bootsführung am Partyboot entstehen nicht haftbar.

Wetter

Sollte keine Ausfahrt möglich sein aufgrund von Blitzschlag, Hochwasser, Sturm im Fahrgebiet Rhein Herne Kanal und Ruhr , wird die Tour von den Revierpiraten aus Sicherheitsgründen abgesagt. Es gilt ausschließlich das tatsächliche Wetter und keine Wetter App oder sonstige Wetterprognosen. Stornogebühren entstehen dem Mieter dann keine, wenn aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde. Hat der Kunde seine Tour bereits angetreten und kommt in einen Regenguss, ist eine wetterbedingte Rückerstattung des Fahrpreis nicht möglich. Eine Absage von Seiten des Kunden aufgrund von Prognosen einer WetterApp oder vorhersage eines Wetterdienst, ist nur unter den Stornobedingungen möglich. Bei leichtem Nießelregen können alle angebotenen Touren ausgeführt werden, da dies im zumutbaren Bereich liegt. Bei Nießelregen oder Dauerregen wird das Cabrioverdeck geschlossen. Jedem Gast ist es zuzumuten während einer Bootstour eine Jacke anzuziehen, sollte es während der Bootstour kühl sein. Eine zeitliche Verschiebung der Startzeit, durch den Veranstalter ist an Regentagen möglich um so z.B. einen Regenschauer abuwarten.

Es ist dem Kunden zuzumuten eine Pufferzeit einzuplanen und das Handy eingeschaltet zu lassen, damit der Kunde frühzeitig über Änderungen informiert werden kann. Eine wetterbedingte Rückerstattung oder Rabatt auf den Fahrpreis weil die Sonne nicht scheint ist nicht möglich.

Absage durch den Vermieter

Der Veranstalter behält sich vor jederzeit und kurzfristig die fest gebuchten Touren abzusagen aus Gründen wie: Quarantäne, Krankheit, Schlechtwetter, Frost, Sturm, Niedrigwasser, Hochwasser, Regenwahrscheinlichkeit ab 80%, Streik (z.B. Schleusenwärter), aus organisatorischen Gründen (z.B. Überbuchung, Doppelbelegung). Kosten entstehen dem Mieter in diesem Fall keine. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor verhaltensauffällige Gruppen oder Einzelpersonen von der Fahrt auszuschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die gesamte Gruppe oder Einzelpersonen vom Wesen oder vom Geisteszustand her ungeeignet sind, sich auf einem Motorboot aufzuhalten. Die Einschätzung wird von der Crew vorgenommen.

Sicherheit

Gäste die ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit von anderen gefährden oder den Sicherheitsanweisungen der Crew nicht folgen, werden unverzüglich von der Fahrt ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt bei Fehlverhalten einzelner Gäste nicht. – Müll darf nicht über Bord geworfen werden, Mülleimer stehen bereit. Müll für mitgebrachte Getränke und Essen muss vom Kunden entsorgt werden. – Eine 2-Stündige Tour hat ca. 110 Minuten reine Eventzeit, -Ein,- und Aussteigezeit, Verladen und einräumen des Proviant, organisatorisches und Begrüssung der Passagiere mit Sicherheitseinweisung (5Min.) sind Teil der Eventzeit. – Zu spät kommen, Wartezeiten für fertig rauchen, auf Nachzügler warten, Gepäck oder Proviant verstauen, etc. gehen zu Lasten der Fahrtzeit

Altersbeschränkung

Kinder & Teenager sind herzlich willkommen, wenn ein Erziehungsberechtigter ebenfalls an Bord ist. Kinder kleiner 1,2 Meter müssen angemeldet werden, da eine Kinderschwimmweste organisiert werden muss.

Gefahren

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Gast hat einen Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Der Bootsführer unternimmt alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und erteilt eine vollständige und detaillierte Sicherheitseinweisung zu Beginn der Tour. Die Revierpiraten und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter (Bootsführer, Crew ) haften nicht für verlorene und vergessene Gegenstände, unsachgemäß gelagerte elektronische Geräte wie Handys und feuchte Kleidungsstücke – Die Revierpiraten und seine Erfüllungsgehilfen, Partner, Mitarbeiter ( Bootsführer, Crew ) haften nicht für fahrlässige und grob fahrlässige Personenschäden (außer Vorsatz)

Die Fahrzeuge sind ausschließlich nach Aufforderung durch den Bootsführer zu betreten und zu verlassen. Es ist die vom Bootsführer vorgegebene Einstiegsvariante zu wählen. Jede andere Variante wie „irgendwie schnell auf´s Boot klettern“ ist verboten, weil das Risiko zwischen Bootskörper und Uferbefestigung/ Steg eingeklemmt zu werden groß ist. – Den Anweisungen der Crew ist zuzuhören und unbedingt folge zu leisten, damit kein Gast zu schaden kommt. – Gäste mit Rückenproblemen, OP´s, Schwangere mit Problemschwangerschaften, Passagiere mit Glasknochenkrankheiten, Handicap haben sich beim Captain/ Crew anzumelden.

Der Veranstalter die Revierpiraten schließt jegliche Haftung für Sachschäden und Personenschäden (außer bei Vorsatz) aus.

Haftungsausschluss

Jeder Passagier hat einen Haftungsausschluss zu Unterzeichen und stellt die Revierpiraten und seine Erfüllungsgehilfen frei. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich durch seine Unterschrift auf jeglichen Rückgriff auf die Organisation, den Veranstalter, von im beauftragte Personen oder Erfüllungsgehilfen und auf Anrufung der ordentlichen Gerichte.

Mietvertrag

Der Kunde hat die Pflicht bei Übergabe des Fahrzeugs Vorschäden durch Sichtprüfung festzustellen und zu dokumentieren. Der Kunde hat an Bord zu bestätigen: 1. das die Übergabe ordnungsgemäß erfolgt ist 2. das Boot unbeschädigt ist und Sicherheitsausrüstung an Bord ist 3. das die Sicherheitseinweisung erfolgt ist 4. das Schwimmwesten angeboten wurden 5. das die Einsichtnahme in die Binnenschifffahrtsordnung angeboten wurde.

Schadensersatz für Onlinebewertungen

Kunden die sich weigern die AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung zu lesen oder die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten nicht in der Lage sind diese zu verstehen und in der Folge mit einer falschen Erwartungshaltung eine Tour antreten und danach eine Onlinebewertung abgeben, zahlen pauschal einen Schadensersatz von 1.000,- EUR für den Imageschaden. Ein Imageschaden tritt bereits ein wenn die Bewertung nur kurz im Internet steht. Der Schadensersatz findet Anwendung für die Bewertung von Kunden und seinen Gruppenmitgliedern gleichermassen, dh. der Kunde haftet für seine Gruppenmitglieder. Ein Kunde hat die Sorgfaltspflicht, seine Gruppenmitglieder vorab über die AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibungen für die gebuchte Tour in Kenntnis zu setzen, sodass keine falsche Erwartungshaltung entstehen kann. Der Veranstalter Revierpiraten ist im Gegenzug bemüht AGB, Teilnahmebedingungen, Produktbeschreibung in leicht verständlicher Sprache, transparent und vollständig bereitzustellen und die Leistungen gemäß der Produktbeschreibung auszuführen. Ein Schadensersatz für eine Onlinebewertung tritt nicht ein wenn die Bewertung berechtigt ist. Ob dies der Fall ist erfährt der Kunde bei seiner Reklamation an Bord. Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung seiner falschen Erwartungshaltung, da meistens Planungsfehler (zu spät kommen, alkoholisiert kommen, fehlender Plan B bei Unwetter, etc.) oder aber phantasievolle Annahmen in Kombination mit fehlenden Kenntnissen, die Ursache für die Falscheinschätzung sind.

Bottrop den 01.06.2022